Teilnahmebedingungen

Wer darf am Ferienpass teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle in Puchenau wohnhaften Kinder und Jugendlichen im Alter von 4-18 Jahren.

Wann und wo kann ich mich anmelden?
Ab Mittwoch, den 15. Juni 2011 sind alle Veranstaltungen des Ferienpasses auf dieser Homepage einsehbar. Interessierte können sich ab diesem Zeitpunkt für beliebig viele Veranstaltungen vormerken lassen. Ab Montag, den 27. Juni 2011 können im Gemeindeamt Puchenau (Montag - Freitag 7.30-12 Uhr, Dienstag zusätzlich 14-18 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16-18 Uhr) die Teilnehmerbeiträge bar entrichtet werden. Teilnahmezusagen erfolgen in Abhängigkeit der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge der Begleichung des Teilnehmerbeitrages im Gemeindeamt Puchenau. Vorgemerkte Teilnehmer erhalten 10% Nachlass auf den zu entrichtenden Teilnehmerbeitrag.

Kann ich mich auch wieder abmelden?
Eine Abmeldung ist telefonisch im Gemeindeamt Puchenau (Tel. 0732/ 22 10 55 -0) möglich. Teilnehmerbeiträge werden rückerstattet, wenn die Abmeldung so zeitgerecht erfolgt, dass einem anderen Kind/Jugendlichen die Teilnahme angeboten werden kann. Bei unentschuldigtem Fernbleiben am Veranstaltungstag verfällt der Teilnehmerbeitrag.

Welche Bedingungen gelten für die Teilnahme?
Die einzelnen Veranstaltungen werden von den im Programm genannten Vereinen, Organisationen und Personen im Auftrag der Gemeinde Puchenau, in der Planung und Durchführung jedoch eigenverantwortlich ausgerichtet. Die Teilnahme erfolgt in jedem einzelnen Fall auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Der/die Erziehungsberechtigte muss durch seine/ihre Unterschrift bei der Begleichung der Teilnehmerbeiträge im Gemeindeamt Puchenau die Teilnahme- und Haftungsbedingungen anerkennen.

Der/die Erziehungsberechtigte bestätigt gleichzeitig, dass die zur Teilnahme angemeldete Person körperlich vollständig gesund ist. Allergien und gesundheitliche Risiken sind bekannt zu geben. Zur Erstversorgung im Notfall notwendige Medikamente sind zu den Veranstaltungen mitzunehmen. Der Veranstalter schließt jegliche Schadenshaftung aus welchem Grunde immer, insbesondere Diebstahl, Verletzung, Überanstrengung, höhere Gewalt, etc. grundsätzlich aus. Dies gilt sowohl für Körper- als auch Sachschäden jeglicher Art. Die Veranstalter übernehmen für den Hin- und Rückweg vom bzw. zum vereinbarten Treffpunkt keinerlei Haftung. Der Haftungsausschluss gilt soweit, als dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen und gilt nicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung.

Was gibt es noch zu beachten?
Für Ausflüge, Wanderungen und Aufenthalte im Freien beachten Sie bitte die Notwendigkeit von Zeckenschutzimpfungen. Den Ausrüstungshinweisen der Veranstalter muss entsprochen werden. Kinder ohne entsprechende Ausrüstung (siehe Hinweise bei Veranstaltungen) können an den Veranstaltungen nicht teilnehmen.

Aus witterungsbedingten, verkehrstechnischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen kann die Rückkehr von einzelnen Veranstaltungen zeitlich variieren. Teilen Sie daher unbedingt eine Kontakttelefonnummer mit, unter der Sie oder eine Bezugsperson erreichbar sind, während Ihr Kind an einer Veranstaltung teilnimmt.

Bei disziplinären Verstößen sind die Veranstalter berechtigt, ein Kind von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Anmelder oder die sonst bekannt gegebene Bezugsperson hat in diesem Fall das Kind unverzüglich abzuholen. Der Anmelder hat für die zeitgerechte Anwesenheit und die rechtzeitige Abholung der angemeldeten Person zu sorgen.

Wann kann eine Veranstaltung abgesagt werden?
Die Veranstalter sind grundsätzlich bemüht, geplante Veranstaltungen durchzuführen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann aber eine Veranstaltung einige Tage vorher (bei ungeeignetem Wetter auch kurzfristig) abgesagt werden. Achten Sie daher bitte darauf, eine aktuelle Telefonnummer, bzw. Mailadresse bei der Vormerkung anzugeben, damit wir ggf. mit Ihnen in Kontakt treten können.